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Die Stadt Mannheim hat zum 1. Juni 2011 beschlossen, den Sachaufwand und Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung nach § 23 Abs. 2 Nr.1. 2 SGB VIII von derzeit 3,90 € auf 5.- € pro Betreuungsstunde pro Kind zu erhöhen. Dasselbe gilt nun auch ab dem 1.2.2012 für den Rhein-Neckar Kreis. Statt 3,90 € nun Kostenübernahme von 5.- € pro Stunde, d.h. für einen Ganztagesplatz entfallen keine Kosten mehr an uns, sondern es wird ein Betrag (gehaltsabhängig, mit ab sofort auch gesenkten Kostenbeiträgen) fürs Jugendamt entrichtet. Dies gilt nur für den Kleinkindbereich (U-3).
Als Alternative für sehr gut verdienende Eltern, die die Kindertagespflege selbstständig finanzieren: Die FAG Leistungen = Zuschüsse für die private Tagespflege, bekommen alle Eltern gehaltsunabhänig ausbezahlt 268.-€ bis 665.-€ im Monat, abhänig von dem Umfang der Betreuungszeiten.


Flexible stundenweise Betreuung nach Absprach für 6.- € pro Stunde

Fest gebuchte Plätze:
Halbtagsplatz (5Stunden), 7³° - 12³° Uhr, 9°° - 14°° oder 8°° - 13°° Uhr usw.: 480.-€ incl. Essen - mit Geschwisterkindern 440.-€. Jede darüber hinaus gebuchte Stunde wird mit 6.- € berechnet.

Ganztagsplatz (10 Stunden), 7³° - 17³° Uhr oder 8°° - 18°° Uhr usw.: 850.- € incl. Essen - mit Geschwisterkindern 780.-€. Jede darüber hinaus gebuchte Stunde wird mit 6.- € berechnet.

Fest gebuchte flexible Zeiten: (z.B. 2x Ganztags od. 4xHalbtags...)
1-16Std./Woche 7,50€/Std
17-30Std/Woche 7.- €/Std
ab 30.Std/Woche 6,50 €/Std

inclusive Essen

Für die Eltern besteht eine Kostenübernahme nach Antrag zur Förderung in Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII (gehaltsabhänig) oder Auszahlung von FAG Mitteln (gehaltsunabhänig) durch das am Wohnort der Eltern zuständige Jugendamt. Die.- Anträge gibt es bei uns!